Andere Leistungsanbieter (ALA)

Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.

Subscribe to RSS - Andere Leistungsanbieter (ALA)